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„Hi, hi, was ist das denn?“ mag sich der ein oder andere Verantwortliche wohl fragen und die gesetzlichen Forderungen als sinnfrei hinstellen. Jedoch sollte sich jeder seines Rechts auf Datenschutz bewusst sein. Einer der wohl wichtigsten und zur Zeit am wenigsten beachtetsten Bestandteile unseres Datenschutzgesetzes ist wohl der:
3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssyste- men haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisie- rung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.
Auf ein interessantes Beispiel zur Missachtung verweise ich auf diese Seite des Chaos Computer Clubs.
Eine oft lustig aufgenomme Tatsache sind Bilder vom letzten Saufgelage der durch erhöhten Drogenkonsum allzu plötzlich allzu cool gewordenen Jugendlichen. Wen weder die Bilder noch die Tatsache des übermäßigen Konsums stören, sollte sich wenigstens Gedanken um seine berufliche Zukunft machen. Auch Personalchefs, die sich Gedanken um die Außendarstellung ihres renommierten Unternehmens machen, haben einen Internetzugang, können in diversen Suchmaschinen Namen der Bewerber für Abteilungsleiter und ähnliches eintippen und sich über unterm Tisch kotzende Bewerber wundern, die plötzlich mit Schlips und Kragen im Vorstellungsgespräch auftauchen. Über die unangenehmen Konsequenzen darf sich jeder selbst Gedanken machen.
Ohne Einwilligung der Fotografierten ist normalerweise die Veröffentlichung von Fotos verboten. Es sei denn, man befindet sich auf einer öffentlichen Veranstaltung, bei der man davon ausgehen muss, das z.B. die Presse anwesend ist, fotografiert und die Bilder auch veröffentlicht. Hier nimmt man schon durch den Besuch der Veranstaltung billigend in Kauf, dass Fotos ohne zusätzliche Einwilligung veröffentlicht werden dürfen.